Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik durch Schüler im Rahmen des Unterrichts. Sie gilt demnach für die bestehenden PC-Räume mit allen vernetzten und an das Internet angeschlossenen Rechnern.

In der GemS Neunkirchen-Wellesweiler gilt für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Ordnung zulässig.

Weisungsberechtigt sind die Schulleitung, die Systembetreuer, die Lehrkräfte und sonstige mit dieser Aufgabe beauftragte Personen.

Passwörter

Alle Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Computern anmelden können. Die Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich, auch wenn andere Schüler mit seinem Passwort gegen die Regeln verstoßen.

Jeder Schüler ist für sein Passwort verantwortlich. Er darf nur mit diesem arbeiten und es niemand anderem mitteilen. Erfährt der Schüler ein fremdes Passwort, muss er die Lehrkraft informieren.

Nach Beendigung der Arbeit ist eine Abmeldung vorzunehmen.

Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts, des Jugendschutzrechts und des Datenschutzes) sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, muss die Anwendung geschlossen und die Lehrkraft informiert werden.

Eine Nutzung kostenpflichtiger Verbindungen durch die Schüler ist nicht zulässig.

Datenschutz und Datensicherheit

Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Netzadministratoren.

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet oder per E-Mail übertragen werden, kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt damit einer Veröffentlichung gleich. Die besondere Funktionalität von Suchmaschinen erlaubt es, solche Daten in unterschiedlichen Angeboten zu finden und ggf. zu einem Persönlichkeitsprofil zu verknüpfen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. Insbesondere ist eine E-Mail aus technischen Gründen mit einer Postkarte gleichzusetzen, die von jedem gelesen, verfälscht oder gelöscht werden kann.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hard- und Softwareausstattung sowie das Verändern von Zugriffrechten und das Kopieren von Programmen sind allen Nutzern grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z.B. USB-Stick, externe Festplatten o.ä.) dürfen von Schülern nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend der Anleitungen der Lehrkräfte zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

Die Tastaturen dürfen nur mit sauberen Händen bedient werden, da sie durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet sind. Deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internetzugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Dazu zählt auch ein elektronischer Informationsaustausch, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Lehrkraft zulässig.

Die Schule ist nicht für den Inhalt und Angebote von Dritten im Internet verantwortlich, die über ihren Zugang abrufbar sind.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Nutzung von Videoportalen, sozialen Netzwerken, Foren, Chats o.ä..

Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Deshalb ist die Nutzung von Videoportalen (z.B. YouTube), sozialen Netzwerken (z.B. Facebook o.ä.), Foren und Chats ohne Einwilligung der Lehrkraft verboten.

Die Nutzung des privaten E-Mail-Accounts ist ebenfalls nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft gestattet.

Das Ausfüllen von Online-Formularen ist den Schülern untersagt.

Diese Nutzungsordnung stellt eine Ergänzung der jeweils gültigen Hausordnung dar. Notwendigen Änderungen und Ergänzungen dieser Ordnung (z B. im Fall der Abänderung oder Erweiterung der Computerausstattung der Schule) werden zum gegebenen Zeitpunkt durchgeführt.

Zu Schuljahresbeginn bzw. nach einem Gruppenwechsel findet eine Nutzerbelehrung statt. Diese wird im Klassenbuch oder der Differenzierungsmappe dokumentiert.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Stand: August 2016

Ich möchte mein Smartphone (oder ähnliche Geräte) in die Schule mitbringen dürfen und verpflichte mich deshalb, folgende Regeln einzuhalten:

  1. Mein Smartphone ist sauber: Ich speichere keine verbotenen Inhalte (Bilder, Filme, Lieder, …). Wenn ich Zweifel habe, speichere ich den Inhalt nicht.
  2. Ich gehe verantwortungsbewusst mit meinem Smartphone um, das bedeutet:
    1. Ich mache keine Aufnahmen von Gewaltszenen o.ä..
    2. Ich filme und fotografiere niemanden ohne Erlaubnis.
    3. Ich beleidige niemanden über Messenger Dienste oder soziale Netzwerke.
  3. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Fachlehrers oder der aufsichtsführenden pädagogischen Kräfte darf ich mein Smartphone im Unterricht benutzen. Ansonsten ist mein Handy ausgeschaltet in meiner Tasche.

Verstoß gegen Regel 1

  • Sofortiger Einzug meines Handys und Weitergabe an die Polizei bei Verdacht einer Straftat.

Verstoß gegen Regel 2 – 3

  • Einziehen meines Handys und Rückgabe nach Schulschluss (frühestens 13:10 Uhr 16.00 Uhr). Abholung in Raum 12.
  • Bei Wiederholung: individuelles Handyverbot.

Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn die Schülerin / der Schüler und die Erziehungsberechtigten ihn unterzeichnet haben. Bis dahin gilt Handyverbot.