Kinderfußballtag an der Alex-Deutsch-Schule

Neunter Kinderfußballtag an der Alex-Deutsch-Schule

Sponsoren halten auch in Zeiten der Not die Treue 

Trotz anhaltender Pandemie und einer Fülle eigener Probleme zeigen viele Geschäfte, Betriebe und Unternehmen Verantwortung gegenüber der nachwachsenden Generation. Der erste und erneut großzügig gesponserte Kinderfußballtag an der Wellesweiler Alex-Deutsch-Schule nach Ausbruch von Corona vor mehr als anderthalb Jahren erwies sich als Balsam auf die Seelen der bewegungshungrigen Fünftklässler.

 Ein kleines Jubiläum feierte zudem beim diesjährigen Event Fußballtrainer Günter Rommel von der Stuttgarter Fußballschule „Goal“. Zum fünften Mal fand der frühere Gymnasiallehrer für Sport, Geografie und Geschichte den Weg in die Wellesweiler Sporthalle, um auch weniger ballgewandte Kinder der Klassenstufe 5 für den Volkssport Nummer eins zu begeistern. „The most visited location“, befand der Trainer am Rande und brachte damit zum Ausdruck, dass Neunkirchen für ihn der meist besuchte Ort außerhalb des eigenen Bundeslandes sei.

Obwohl oder besser gerade weil der etwas kantig wirkende Fußballlehrer zu Beginn der Übungsstunde eine unmissverständliche mehr…

Anmeldungen für die 5. Klasse an der Alex-Deutsch-Schule Wellesweiler

Unsere Ganztagsgemeinschaftsschule Alex-Deutsch-Schule Wellesweiler nimmt zum Schuljahr 2022/23 Schülerinnen und Schüler auf, die im aktuellen Schuljahr die 4. Klasse einer Grundschule besuchen.

Anmeldungen werden im Zeitraum vom 09. Februar 2022 (Mittwoch) bis zum 15. Februar 2022 (Dienstag) von 08:00 bis 15:00 Uhr am Sekretariat der Alex-Deutsch-Schule (Pestalozzistraße 2, 66539 Neunkirchen, Telefonnummer 06821 – 94090) entgegengenommen. Auch am Samstag, den 12. Februar 2022, ist die Schule für Anmeldungen von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bitte vereinbaren Sie wegen der anhaltenden Corona-Lage telefonisch einen Termin, um Warteschlangen zu verhindern!

Zur Anmeldung an der Alex-Deutsch-Schule müssen verschiedene Unterlagen mitgebracht werden. So müssen eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorgelegt werden, sowie das Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres mit Entwicklungsbericht im Original zum Verbleib an der Schule. Des Weiteren muss aufgrund des Masernschutzgesetzes vorgelegt werden:

Entweder

Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht,
oder
ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
oder
eine ärztliche Bescheinigung, mehr…